Aufstiegs-BAföG und Förderungen in Hessen


I.) „Aufstiegs-BAföG“ (Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz „AFBG“)

Wenn man den Begriff „BAföG“ hört, denken viele zuerst an Studierende an einer Hochschule. Es gibt aber auch eine Förderung für Menschen, die sich beruflich weiterbilden möchten – z.B. für Meistervorbereitungskurse im Handwerk oder Weiterbildungen bei der IHK, Techniker, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz „AFBG“) und wurde früher „Meister-BAföG“ genannt.

Das Ziel des Aufstiegs-BAföG ist es, Menschen dabei zu unterstützen, beruflich aufzusteigen und einen höheren Abschluss zu machen; und dies altersunabhängig. Der Staat übernimmt dabei einen großen Teil der Kosten, damit Weiterbildung nicht am Geld scheitert. Sie können dabei zwischen Aufstiegsqualifizierungen wählen, für die Sie bereits eine berufliche Vorqualifikation besitzen.

Sie können die Aufstiegsfortbildung in Vollzeit oder in Teilzeit absolvieren. Sie können die Unterstützung auch für mehrere Maßnahmeabschnitte beantragen. Ihre Fortbildung muss von einem Träger angeboten werden, der dafür geeignet ist, wie unser zertifiziertes Berufsbildungszentrum. In jedem Fall erhalten Sie eine Qualifikation auf dem Niveau eines Hochschulabschlusses mit allerbesten Perspektiven.

Wichtig ist: Das Aufstiegs-BAföG funktioniert anders als das klassische Studenten-BAföG. Beim Aufstiegs-BAföG gibt es keine Altersgrenze und die Förderung der Lehrgangs-kosten ist unabhängig vom Einkommen.

Dies bedeutet: Auch derjenige, der bereits arbeitet und eigenes Einkommen hat, kann die Förderung bekommen.

Die wichtigsten Förderleistungen sind:

 1.) Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildung in Vollzeit

 2.) Hohe Zuschussanteile zu tatsächlich entstandenen Fortbildungskosten (wie insb. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren inkl. Meisterstück)

3.) Großzügige Darlehenserlasse der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach erfolg-reichem Abschluss und Existenzgründung

 4.) Hohe Freibeträge für Familienmitglieder

Die Förderung besteht aus 2 Teilen: Einem Zuschuss und einem Darlehen der KfW-Bank. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das Darlehen dagegen schon, allerdings zu günstigen Bedingungen.

Besonders interessant ist: Sofern die Prüfung erfolgreich bestanden wird, wird ein Teil des Darlehens erlassen. Dadurch reduziert sich der Eigenanteil deutlich.

Ein Beispiel:
Wenn ein Meistervorbereitungskurs EUR 4.000,00 kostet, übernimmt der Staat zunächst etwa die Hälfte als Zuschuss. Die andere Hälfte kann über ein zinsgünstiges Darlehen finanziert werden. Besteht man die Prüfung, wird wiederum ein Teil dieses Darlehens erlassen. Am Ende muss man oft nur ungefähr ein Viertel der ursprünglichen Kosten selbst tragen.

Damit eine Weiterbildung gefördert wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Kurs muss auf einen anerkannten beruflichen Abschluss vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Außerdem gelten bestimmte Zeitgrenzen für Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen. Auch Fernunterricht kann gefördert werden, wenn er staatlich anerkannt ist.

Für Berufstätige mit Kindern gelten besondere Vorteile. Der Unterhaltsbeitrag wird als Vollzuschuss gewährt und muss nichtzurückgezahlt werden.

Der Antrag kann relativ einfach digital gestellt werden, in Hessen über das Online-Portal für BAföG und AFBG-Anträge (vgl. https://www.verwaltungsportal.hessen.de/leistung). Dort können Unterlagen hochgeladen und Anträge elektronisch eingereicht werden. Empfehlenswert ist, den Antrag möglichst früh zu stellen, da die Bearbeitung teilweise mehrere Monate dauern kann. Unser Berufsbildungszentrum unterstützt Sie hierbei gern tatkräftig.

II.) Zusätzliche Förderung in Hessen, die sog. „Aufstiegsprämie“

Zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG gibt es in Hessen noch eine besondere Förderung vom Land Hessen: Die sog. „Aufstiegsprämie“ in Höhe von EUR 3.500,00. Diese wird nach bestandener Meisterprüfung nach BBiG bzw. HwO oder einer gleichwertigen Fortbildungsprüfung ausgezahlt. Mit dieser Aufstiegsprämie möchte das Land Hessen honorieren, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und so die eigene Qualifikation stärken.

Die Aufstiegsprämie muss innerhalb von 3 Monaten nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses bei der zuständigen Handwerkskammer online beantragt werden.

Weiterführende Links:
https://www.aufstiegsbafoeg.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/4/30434
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/home/home_node.html
https://aufstiegs-bafoeg-rechner.de/blog/berechnung-rueckzahlung/aufstiegs-bafoeg-berechnen-formel/?utm_source
https://bundes-bonus.de/foerderung/aufstiegs-bafoeg/?utm_source
https://www.verwaltungsportal.hessen.de/leistung
https://www.wirtschaft.hessen.de/Wirtschaft/Berufliche-Bildung/Aufstiegspraemie