Klimaanlagen

Ziel
Zum 1. Januar 2025 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, die die Anforderungen an die Sachkunde von Personen regelt, die an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) oder natürlichen Kältemitteln (z. B. CO2, Ammoniak, Propan) arbeiten. Die neue Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 ersetzt die bisherige Verordnung (EU) Nr. 2015/2067 und bringt wichtige Änderungen mit sich – insbesondere für Handwerksbetriebe aus dem SHK- und Kältebereich.
Alle Sachkundezertifikate nach der bisherigen Verordnung (EU) 2015/2067 bzw. EG 303/2008 behalten zunächst ihre Gültigkeit.
– Spätestens ab dem 12. März 2029 müssen jedoch alle Personen, die weiterhin entsprechende Tätigkeiten ausüben möchten, ein neues Zertifikat besitzen oder ihr altes durch eine Auffrischungsschulung erneuern.
– Die neuen Zertifikate gelten jeweils 7 Jahre und müssen danach aufgefrischt werden.
Verstöße gegen die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung können mit Bußgeldern bis zu 50.000,- EUR geahndet werden
Inhalt
– Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen – Einleitung
– Umweltauswirkungen
– Europäische und nationale Gesetzgebung
– Verordnungen (EG) Nr. 1005/2009; 517/2014; 303/2008
– Richtlinie (EU) 015/2067
– Chemikalien-Klimaschutzverordnung
– Abfallrechtliche Vors
Abschluss
Der Lehrgang endet mit einem Abschlusstest
Teilnahmezertifikat über den Sachkundenachweis der Kenntnis über Umweltbelastung, den Umgang, die Befüllung und Entsorgung bei Kfz-Klimaanlagen.
Eckdaten:
| Dauer des Kurses: | 8 Stunden |
|---|---|
| Intervall: | 8.30 Uhr bis 15.15 Uhr |
| Kosten: | 295 € |
Ansprechpartner
Frau Anna Maria Köther
Umgehungsstraße 1 - 3 / 35043 Marburg
Verfügbare Kurse
24.09.2026 - 24.09.2026
18.03.2027 - 18.03.2027
23.09.2027 - 23.09.2027